Allgemeine Geschäftsbedingungen für CompliKI
Stand: 14. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung CompliKI zwischen dem im Impressum genannten Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt vor Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von CompliKI, der Tarife und der Preise auf der Website stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs und Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten zwölfmonatigen Lizenz ab.
(3) Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden insbesondere angezeigt:
- der gewählte Tarif,
- der Bruttopreis,
- die Lizenzlaufzeit von zwölf Monaten,
- der Hinweis, dass keine automatische Verlängerung erfolgt,
- der enthaltene Funktionsumfang,
- der enthaltene technische Support,
- die geltenden AGB,
- die Datenschutzerklärung,
- die freiwillige Sieben-Tage-Rückerstattungsregelung.
(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung ausdrücklich bestätigt, die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde oder die Lizenz aktiviert wird, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(5) Der Anbieter speichert die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vertragsfassung. Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung in Textform.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, eine Bestellung abzulehnen, wenn:
- der Kunde nicht als Unternehmer handelt,
- begründete Anhaltspunkte für missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung bestehen,
- die Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann,
- falsche oder unvollständige Unternehmensangaben gemacht wurden.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) CompliKI ist eine über das Internet bereitgestellte SaaS-Anwendung zur strukturierten Erfassung, Erstbewertung, Organisation und Dokumentation von KI-Anwendungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach:
- dem gebuchten Tarif,
- der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Leistungsbeschreibung,
- ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen,
- den in der Anwendung freigeschalteten Funktionen.
(3) CompliKI kann insbesondere Funktionen zur Verfügung stellen für:
- die Erfassung von KI-Systemen,
- die strukturierte Rollen- und Risikoeinordnung,
- rollenabhängige Aufgaben und Checklisten,
- geführte Compliance-Workflows,
- Bearbeitungsstände und Fristen,
- Dokumentation und Exporte,
- versionierte Rechtsgrundlagen,
- technische Protokollierung von Änderungen,
- unterstützende KI-Funktionen im jeweils freigeschalteten Tarif.
(4) Die Software erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratungsleistung.
(5) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten rechtlichen, wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg.
(6) Aussagen zu Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Erfahrungs- oder Schätzwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 4 Nutzungsrecht und Benutzerkonten
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Lizenzlaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, CompliKI über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht beginnt mit Aktivierung der Lizenz und endet mit Ablauf der Lizenz, sofern keine Verlängerung erfolgt.
(3) Der Kunde darf berechtigten Mitarbeitern und sonstigen berechtigten Personen seines Unternehmens Benutzerkonten zur Verfügung stellen.
(4) Innerhalb eines Unternehmenszugangs besteht derzeit keine technische Begrenzung der Nutzerzahl.
(5) Der Kunde ist verantwortlich für:
- die ordnungsgemäße Verwaltung der Benutzerkonten,
- die Vergabe angemessener Benutzerrollen,
- die Geheimhaltung der Zugangsdaten,
- die unverzügliche Sperrung nicht mehr berechtigter Benutzer,
- die Richtigkeit der hinterlegten Unternehmens- und Kontaktdaten.
(6) Nicht gestattet sind insbesondere:
- die Überlassung der Anwendung an unberechtigte Dritte,
- die Weitervermietung oder Unterlizenzierung,
- die Nutzung für fremde Unternehmen ohne dafür freigeschaltete Mandantenfunktion,
- die Umgehung technischer Schutz- oder Tarifbeschränkungen,
- der unbefugte Versuch, Quellcode oder nicht öffentliche Bestandteile der Software zu ermitteln,
- die Nutzung zur Begehung oder Unterstützung rechtswidriger Handlungen,
- die vorsätzliche Beeinträchtigung der Sicherheit oder Verfügbarkeit der Anwendung.
(7) Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website und im Checkout angezeigten Preise.
(2) Alle öffentlich ausgewiesenen Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung wird mit Abschluss der Bestellung fällig.
(4) Die Zahlung wird über die im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden abgewickelt.
(5) Bei Nutzung eines externen Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend dessen technische Zahlungsbedingungen. Die vertraglichen Hauptpflichten zwischen dem Anbieter und dem Kunden bleiben hiervon unberührt.
(6) Schlägt eine Zahlung fehl oder wird eine Zahlung wirksam zurückgebucht, ist der Anbieter berechtigt, die Aktivierung zurückzuhalten oder den Zugriff bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen zu.
(8) Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 6 Lizenzlaufzeit, Verlängerung und Rückerstattung
(1) Die Lizenzlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Aktivierung.
(2) Die Lizenz verlängert sich nicht automatisch.
(3) Es erfolgt keine automatische erneute Belastung eines Zahlungsmittels.
(4) Eine Verlängerung erfolgt nur durch einen erneuten aktiven Erwerb oder eine ausdrücklich vereinbarte Verlängerung.
(5) Bei einer Verlängerung bleiben das Kundenkonto und die gespeicherten Daten bestehen.
(6) Nach Ablauf der Lizenz beginnt ein vierzehntägiger Read-only-Zeitraum. Während dieses Zeitraums kann der Kunde vorhandene Inhalte ansehen und die verfügbaren Daten und Dokumente exportieren. Änderungen und neue Bearbeitungen sind nicht möglich.
(7) Nach Ablauf des Read-only-Zeitraums wird der produktive Kontozugriff gesperrt, sofern keine Verlängerung erfolgt.
(8) Kundendaten ohne gesetzliche Aufbewahrungspflicht werden spätestens 30 Tage nach Ablauf der Lizenz aus den produktiven Systemen gelöscht, sofern kein berechtigter Aufbewahrungs- oder Sicherungsgrund besteht.
(9) Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden nach Ablauf der jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
(10) Sicherungskopien bereits gelöschter produktiver Daten werden im Rahmen des regulären Backup-Zyklus spätestens innerhalb von 90 weiteren Tagen überschrieben oder gelöscht.
(11) Der Anbieter gewährt Geschäftskunden freiwillig eine Sieben-Tage-Geld-zurück-Zusage. Der Kunde kann innerhalb von sieben Kalendertagen nach Aktivierung der erstmalig erworbenen Lizenz die Rückerstattung des gezahlten Lizenzpreises verlangen. Die Erklärung muss in Textform an die im Impressum genannte Supportadresse gesendet werden.
(12) Im Fall einer wirksamen Rückerstattungsanforderung:
- wird der tatsächlich gezahlte Betrag erstattet,
- erfolgt die Erstattung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, soweit technisch möglich,
- endet die Lizenz mit Durchführung der Erstattung,
- wird der Zugang anschließend nach den Regeln dieses Paragraphen behandelt.
(13) Die Sieben-Tage-Geld-zurück-Zusage ist eine freiwillige vertragliche Leistung. Sie stellt kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht dar.
§ 7 Leistungsqualität, Verfügbarkeit und Mängelrechte
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden CompliKI während der vereinbarten Lizenzlaufzeit zur Nutzung über das Internet bereit. Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Leistungsbeschreibung, der gebuchte Tarif und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung und Erhaltung der vertraglich vereinbarten Nutzungsmöglichkeit während der Lizenzlaufzeit. Eine vollständig unterbrechungs- oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Software kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden.
(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- notwendige Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungsarbeiten,
- Störungen von Telekommunikationsnetzen, Rechenzentren oder eingebundenen Drittanbietern,
- höhere Gewalt oder sonstige außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters liegende Ereignisse,
- vom Kunden verwendete, nicht unterstützte Systeme, Browser, Netzwerke oder Schnittstellen.
Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit möglich und zumutbar, mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
(4) Ein Mangel liegt vor, wenn die Software von der vereinbarten Beschaffenheit oder dem vereinbarten Funktionsumfang nicht nur unerheblich abweicht und dadurch die vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird.
(5) Keine Mängel sind insbesondere:
- unerhebliche Abweichungen in Darstellung oder Bedienung,
- Einschränkungen, die auf der Systemumgebung oder Internetverbindung des Kunden beruhen,
- Fehler aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder widersprüchlicher Eingaben des Kunden,
- Abweichungen aufgrund der Nutzung nicht freigegebener Schnittstellen oder technischer Umgehungen,
- Änderungen der Rechtslage, behördlicher Auslegung oder technischer Standards, die noch nicht in die Software übernommen wurden.
(6) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich in Textform und möglichst nachvollziehbar zu melden. Die Meldung soll insbesondere enthalten:
- die betroffene Funktion,
- den Zeitpunkt des Fehlers,
- die verwendete Systemumgebung,
- die zur Reproduktion erforderlichen Schritte.
(7) Der Anbieter wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel innerhalb einer unter Berücksichtigung ihrer Schwere angemessenen Frist untersuchen und beheben. Die Mängelbeseitigung kann nach Wahl des Anbieters erfolgen durch:
- Fehlerbeseitigung,
- Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung,
- Anpassung der betroffenen Funktion.
(8) Schlägt die Mängelbeseitigung trotz angemessener Fristsetzung fehl oder ist die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, soweit sie gesetzlich nicht erforderlich oder dem Kunden unzumutbar ist.
(9) Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit der Kunde den Mangel zu vertreten hat oder die Software entgegen der Dokumentation, diesen AGB oder den technischen Nutzungsvorgaben verwendet.
(10) Angaben zur Software, zu Funktionen, Bearbeitungszeiten, Rechtsständen oder möglichen Ergebnissen stellen nur dann eine Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und vom Anbieter in Textform bestätigt wurden.
(11) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit der Anbieter den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie übernommen hat. Die Regelungen des § 8 bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach Absatz 2 je Schadensereignis auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt:
- die vom Kunden für die betroffene zwölfmonatige Lizenz gezahlte Vergütung oder
- 5.000 Euro.
(4) Die Haftung für sämtliche Schadensereignisse innerhalb eines Vertragsjahres ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt:
- das Zweifache der für die betroffene zwölfmonatige Lizenz gezahlten Vergütung oder
- 10.000 Euro.
(5) Die Haftungsbegrenzungen der Absätze 3 und 4 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(7) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter ist nur ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht typischerweise vorhersehbare Folge einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind und kein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
(8) Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei angemessenen und regelmäßigen Sicherungs- und Exportmaßnahmen des Kunden entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit:
- die Datensicherung nach dem Vertragsinhalt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt,
- dem Kunden eine eigene Sicherung oder ein Export technisch nicht möglich ist,
- dem Kunden eine eigene Sicherung oder ein Export nicht zumutbar ist.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
(10) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Softwaregestützte Erstbewertung und Verantwortung des Kunden
(1) CompliKI unterstützt den Kunden bei der strukturierten Erfassung, Einordnung, Organisation und Dokumentation von KI-Anwendungen. Die Software erbringt keine Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle Prüfung durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen.
(2) Die von CompliKI erzeugten Einstufungen, Checklisten, Hinweise, Textvorschläge, Workflows und Exporte beruhen insbesondere auf:
- den Eingaben des Kunden,
- der in der Software implementierten Entscheidungs- und Verarbeitungslogik,
- dem jeweils in der Software ausgewiesenen Rechts- und Produktstand.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingegebenen Informationen vollständig und zutreffend anzugeben.
(4) Änderungen des Einsatzbereichs, der Funktion, der Datenverarbeitung, des Anbieters oder anderer wesentlicher Umstände sind vom Kunden zu berücksichtigen und können eine erneute Bewertung erforderlich machen.
(5) Arbeitsergebnisse der Software sind vor einer Verwendung für rechtlich, wirtschaftlich oder organisatorisch wesentliche Entscheidungen fachlich zu prüfen. Dies gilt insbesondere bei:
- möglicherweise unzulässigen KI-Praktiken,
- möglichen Hochrisiko-Systemen,
- Beschäftigten- und Bewerberdaten,
- biometrischen Daten,
- Gesundheitsdaten,
- Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf natürliche Personen,
- regulierten Branchen,
- kritischen Infrastrukturen.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass:
- jedes KI-System im Einzelfall rechtlich abschließend eingestuft wird,
- jede Rechtsänderung oder behördliche Auslegung unmittelbar in der Software abgebildet wird,
- die Arbeitsergebnisse ohne weitere Prüfung sämtliche gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Anforderungen erfüllen,
- Behörden, Gerichte, Zertifizierungsstellen oder sonstige Dritte die erzeugten Unterlagen anerkennen.
(7) Die Regelungen dieses Paragraphen stellen keinen vollständigen Haftungsausschluss dar. Für Schäden aufgrund einer Pflichtverletzung des Anbieters gelten ausschließlich die Haftungsregelungen des § 8.
(8) Der Kunde bleibt verantwortlich für:
- den rechtskonformen Einsatz seiner eigenen KI-Systeme,
- die Prüfung der konkreten betrieblichen Verhältnisse,
- die Umsetzung der für ihn geltenden Verpflichtungen,
- die erforderliche Einbindung interner und externer Fachpersonen.
§ 10 Weiterentwicklung und Aktualisierungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, CompliKI während der Lizenzlaufzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und technisch anzupassen, soweit dadurch der vertragsgemäße Nutzen für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
(2) Während der Lizenzlaufzeit erhält der Kunde die vom Anbieter in CompliKI veröffentlichten Produkt- und Rechtslogik-Updates, soweit diese für den gebuchten Tarif bereitgestellt werden.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass jede Änderung der Rechtslage, behördlichen Auslegung, Leitlinie oder technischen Norm unmittelbar oder vollständig in der Software umgesetzt wird.
(4) Wesentliche Änderungen, durch die zentrale Funktionen des gebuchten Tarifs dauerhaft entfallen oder erheblich eingeschränkt werden, werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt, soweit dies möglich und zumutbar ist.
(5) Sicherheitsrelevante oder gesetzlich erforderliche Änderungen können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden, wenn eine vorherige Mitteilung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
(6) Änderungen, die ausschließlich der Fehlerbehebung, Sicherheit, technischen Modernisierung oder Verbesserung der Bedienbarkeit dienen, begründen keinen Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten technischen oder visuellen Ausgestaltung.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und entsprechend der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Der Anbieter darf zur Erbringung der vertraglichen Leistungen sorgfältig ausgewählte technische Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen.
(4) Informationen zu den eingesetzten Dienstleistern und möglichen Datenübermittlungen ergeben sich aus:
- der Datenschutzerklärung,
- der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV),
- der aktuellen Unterauftragnehmerübersicht.
(5) Die Kernanwendung wird nach dem aktuellen Betriebsmodell auf Servern in Deutschland betrieben. Hiervon sind Verarbeitungen durch gesondert ausgewiesene externe Dienstleister zu unterscheiden, insbesondere für:
- Zahlungsabwicklung,
- E-Mail-Versand,
- optionale KI-Funktionen,
- Monitoring und Fehleranalyse.
(6) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die von ihm in CompliKI verarbeiteten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden dürfen.
(7) Der Kunde soll keine personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten eingeben, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck nicht erforderlich sind.
§ 12 Technischer Support
(1) Während der Lizenzlaufzeit erhält der Kunde technischen Support per E-Mail.
(2) Der technische Support umfasst Unterstützung bei:
- Zugriffs- und Anmeldeproblemen,
- technischen Fehlfunktionen,
- Bedienungsproblemen,
- fehlerhaften Exporten,
- technischen Fragen zur Anwendung.
(3) Nicht Bestandteil des technischen Supports sind:
- Rechtsberatung,
- Steuerberatung,
- rechtliche Einzelfallprüfungen,
- verbindliche Risikoeinstufungen,
- individuelle Compliance-Beratung,
- organisatorische Unternehmensberatung,
- Prüfung fremder Verträge,
- individuelle Schulungen.
(4) Es bestehen keine garantierten Reaktions- oder Lösungszeiten, sofern diese nicht ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt wurden.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist in den Fällen des Absatzes 2 zusätzlich berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Gegenüber Unternehmern, die keine Kaufleute sind, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird mit diesen Kunden nicht im Voraus getroffen.
(5) Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Eine Lücke im Vertrag wird nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen.
(5) Der Anbieter speichert den Vertragstext und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB.
(6) Der Kunde erhält die Vertragsinformationen in Textform oder kann sie dauerhaft speichern.