// Art. 28 DSGVO · Auftragsverarbeitung

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird Bestandteil des Vertrags zwischen dem Geschäftskunden (Verantwortlicher) und dem Anbieter von CompliKI (Auftragsverarbeiter). Sie regelt, wie der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet.

Stand: Juli 2026 · Letzte Aktualisierung: 19.07.2026 · AVV-Version: 2026-07