Geldbußen gegen GPAI-Anbieter
Gegenüber Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck kann die Europäische Kommission selbst Geldbußen verhängen: bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres oder 15.000.000 €, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Anlass sind unter anderem Verstöße gegen die Pflichten der Verordnung, unrichtige Auskünfte oder die Verweigerung des Modellzugangs für eine Bewertung. Diese Vorschrift betrifft Anbieter der großen Basismodelle, nicht deren Anwender.