Aufbau
Die acht Bausteine des Musters.
Das kostenlose Muster (Download im nächsten Abschnitt) folgt der Struktur, die Sie oben in der Akte sehen. Die Reihenfolge hat einen Grund: erst der Rahmen, dann die Regeln, dann die Verantwortung. Jeder Baustein passt auf eine halbe bis ganze Seite - eine Richtlinie, die niemand liest, regelt nichts.
1. Zweck und Geltungsbereich
Wofür die Richtlinie da ist und für wen sie gilt: in der Regel für alle Beschäftigten, sinnvollerweise auch für freie Mitarbeiter und Werkstudenten. Klären Sie außerdem, welche Werkzeuge gemeint sind - eigenständige Dienste wie ChatGPT ebenso wie KI-Funktionen, die in vorhandene Software eingebettet sind.
2. Rollen und Zuständigkeit
Wer gibt neue Werkzeuge frei, wer pflegt die Liste der zugelassenen Tools, wer beantwortet Fragen aus der Belegschaft? Ohne benannte Zuständigkeit veraltet jede Richtlinie in wenigen Monaten. Eine verantwortliche Person mit Stellvertretung genügt - ein Gremium braucht es dafür nicht.
3. Zugelassene Werkzeuge und der Freigabeweg
Das Herzstück: eine Whitelist der freigegebenen Werkzeuge mit Einsatzzweck - und ein einfacher Weg, neue Tools zur Freigabe vorzuschlagen. Ist der Freigabeweg mühsam, entsteht an ihm vorbei die nächste Schatten-Nutzung. Die Whitelist ist dabei kein eigenständiges Dokument, sondern ein Auszug aus dem KI-Inventar: Was dort erfasst und freigegeben ist, erscheint in der Liste. Wie Sie dieses Inventar aufbauen, zeigt der Beitrag KI-Inventar erstellen.
4. Verbotene Nutzungen
Wenige, dafür eindeutige Verbote: keine personenbezogenen Daten, keine Geschäftsgeheimnisse und keine Bewerbungsunterlagen in nicht freigegebene Tools eingeben. Solche klaren Linien wirken stärker als ein langer Katalog von Einzelfällen, weil sie ohne Nachdenken anwendbar sind.
5. Regeln für Eingaben
Zwischen erlaubt und verboten liegt der Alltag. Dieser Baustein ordnet Datenklassen den Werkzeugen zu: Öffentliche Informationen dürfen in jedes freigegebene Tool, interne Arbeitsstände nur in Dienste mit passender vertraglicher Grundlage, Vertrauliches und Personenbezogenes nur dorthin, wo es ausdrücklich freigegeben ist. Drei Klassen reichen für den Anfang.
6. Verantwortung für Ergebnisse
KI-Ausgaben werden vor der Verwendung von einem Menschen geprüft - fachlich und inhaltlich. Der Grundsatz dahinter passt in einen Satz: Wer KI-Output nutzt, verantwortet ihn. Die Richtlinie nimmt damit niemandem die Arbeit ab, aber sie beendet die Vorstellung, ein Werkzeug könne Verantwortung tragen.
7. Kennzeichnung von KI-Inhalten nach außen
Sobald KI-Inhalte das Haus verlassen, stellen sich Kennzeichnungsfragen: beim Chatbot auf der Website ebenso wie bei realistisch wirkenden KI-Bildern. Die Transparenzpflichten des Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026; wen sie treffen und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Beitrag Transparenzpflichten nach Art. 50 in der Praxis. Die Richtlinie verweist auf diese Pflichten und benennt, wer im Haus die Kennzeichnung sicherstellt.
8. Einweisung und Dokumentation
Hier liegt der Bezug zu Art. 4: Die Richtlinie wird nicht nur verteilt, sondern erklärt - kurz, werkzeugbezogen, mit Raum für Fragen. Und das wird festgehalten: wer wurde wann wozu eingewiesen. Ein Zertifikat sieht die Verordnung nicht vor; eine datierte Notiz je Einweisung ist ein solider Anfang.
Den Abschluss des Musters bilden drei kurze Regelungen: Pflege (wer aktualisiert die Richtlinie wann), Umgang mit Verstößen und Inkrafttreten. Eine Randnotiz gehört dazu: Wo es einen Betriebsrat gibt, gehört er früh an den Tisch - nicht erst zur Unterschrift.